1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Serviceleistungen zwischen RPAA GmbH („RPAA“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern („Kunde“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn RPAA ihnen schriftlich zustimmt.
1.3 Kunden können Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sein. Bestimmungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend. Anfragen über die Online-Preisanfrage sind für beide Seiten unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis.
3. Laufzeit und Kündigung
3.1 Einmalige Aufträge enden mit der Erbringung der Leistung.
3.2 Laufende Reinigungsverträge werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
3.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt den Zugang zu den zu reinigenden Räumen zu den vereinbarten Zeiten sicher sowie – soweit nötig – Wasser- und Stromanschlüsse kostenlos zur Verfügung.
4.2 Der Kunde informiert RPAA vorab über empfindliche Oberflächen, besondere Materialien und Gefahrenquellen.
4.3 Wertgegenstände, Bargeld und vertrauliche Unterlagen sind vom Kunden sicher zu verwahren.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Bei laufenden Verträgen ist RPAA berechtigt, die Preise entsprechend der kollektivvertraglichen Lohnentwicklung für das Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigergewerbe anzupassen. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Anpassung frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss und wird rechtzeitig vorab mitgeteilt.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5.4 Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zutritt), nicht erbracht werden, ist RPAA berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verrechnen. Verbrauchern bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
6. Rücktrittsrecht für Verbraucher
6.1 Verbraucher können von einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Eine eindeutige Erklärung, etwa per E-Mail an office@rpaa-reinigung.at, genügt.
6.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er bei einem Rücktritt einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.
7. Gewährleistung und Beanstandungen
7.1 Gegenüber Verbrauchern gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
7.2 Unternehmer haben Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels (möglichst mit Foto) zu melden. RPAA ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
8. Haftung
8.1 RPAA haftet für Schäden, die bei der Leistungserbringung schuldhaft verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
8.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ebenso der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei Personenschäden und bei der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten.
8.3 Für den Verlust übergebener Schlüssel haftet RPAA bei Verschulden. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für die Kosten des Austauschs einer Schließanlage auf die Deckungssumme der Versicherung begrenzt.
9. Personal und Subunternehmer
9.1 RPAA setzt ausschließlich ordnungsgemäß angemeldetes Personal ein und ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer beizuziehen.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und sechs Monate danach keine bei ihm eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RPAA direkt abzuwerben. Diese Bestimmung gilt nur gegenüber Unternehmern.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Aufenthaltsstaates bleiben unberührt.
10.2 Gerichtsstand für Unternehmer ist das für den Sitz von RPAA sachlich zuständige Gericht.
10.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
